Verlag Traugott Bautz
www.bautz.de/bbkl
Zur Hauptseite
Bestellmöglichkeiten
Abkürzungsverzeichnis
Bibliographische Angaben für das Zitieren
Suche in den Texten des BBKL
Infobriefe des aktuellen Jahres

NEU: Unser E-News Service
Wir informieren Sie vierzehntägig über Neuigkeiten und Änderungen per E-Mail.

Helfen Sie uns, das BBKL aktuell zu halten!



Band II (1990) Spalten 1453-1455 Autor: Heike Mierau

JAKOB ben Ascher, oder Ascheri, nach seinem Hauptwerk »Arba'ah Turim« auch »Ba`al ha-Turim«, bedeutender jüdischer Gelehrter, Schriftsteller und Systematiker der Talmudwissenschaft, * 1269 möglicherweise in Köln als dritter Sohn des Ascher ben Jechiel, + 1343 in Toledo. - J. wurde von seinem Vater in der jüdischen Lehre unterrichtet. 1303 wanderte J. mit seiner Familie nach Spanien aus, wo er zunächst in Barcelona lebte. Dort betrieb er seine Studien in großer Armut. J. ließ sich später in Toledo nieder, wo er bis zu seinem Lebensende blieb. Bereits als junger Mann begann J. auf der Grundlage des Werkes seines Vaters mit der Auslegung und Deutung des jüdischen Rechts. J. war wahrscheinlich Geldverleiher; er hatte nie eine rabbinische Stellung inne. In J.s erstem Werk über die Halacha Sefer ha-Remazim (o. Kizzur Piske ha-Rosch) finden sich Auszüge aus den Entscheidungen seines Vaters. Das um 1340 verfaßte Hauptwerk des J., die »Arba`ah Turim«, eine Darstellung des gesamten jüdischen Rechts, bezieht sich in seinem Titel auf die vier Reihen Edelsteine im Brustschild des Hohepriesters (vgl. Ex 39, 10). Diese umfassende Sammlung aller rechtlichen und rituellen Vorschriften des Judentums gliedert sich in vier Hauptteile: Im ersten Abschnitt, Orach Chajjim, (Weg des Lebens) behandelt J. Gebete, Segen, den Sabbat und weitere Festtage. Der zweite Abschnitt, Joreh Deah (Lehrer der Erkenntnis), beschreibt weitere kultische Gebräuche und Riten. Im dritten Teil, Eben ha-Ezer (Stein der Hilfe), werden die Frau und die Ehe betreffende Gesetze behandelt. Der vierte Abschnitt, Choschen ha-Mischpat (Brustschild des Rechts) schließlich nennt und erklärt weitere gesetzliche Bestimmungen der Halacha. Die Gliederung des Buches, sein leicht verständlicher Stil und der Umfang seines Inhaltes machten es zu einem grundlegenden Werk der nachtalmudisch-jüdischen Gesetzesauslegung. Weiterhin verfaßte J. den Pentateuchkommentar »Peruschah ha-Torah«, dessen allegorisierende Einleitungen seiner einzelnen Teile 1500, bereits 40 Jahre vor der Herausgabe des gesamten Werkes, veröffentlicht wurden, und die Anordnung des Gebetbuches »Derech ha-Chajjim«. Sonstige Werke des J. sind die Tabellen zur Gedächtnisausübung über den Pentateuch, »Parperaoth al ha-Torah«, und die Abhandlung über die Symbolik der Zahlen, »Ba`al ha-Turimah al ha-Torah«. Das Gesamtwerk des J. bezeugt eine Synthese der französischen, deutschen und spanischen rabbinischen Traditionen, und machte seinen Verfasser in der ganzen jüdischen Welt bekannt. Der hierbei maßgeblich beteiligte Gesetzescodex Arba`ah Turim bewirkte den nachhaltigen Ruhm des J. bei allen seinen Glaubensgenossen. So ist die Bedeutung des J., dessen letzter Wille auch seinen hohen ethischen Stand anzeigt, in seinem bilanzierenden und klärenden Einfluß auf die abendländisch-jüdische Interpretation der Halacha zu sehen.

Werke: Sefer ha-Remazim, Konstantinopel 1557; Arba`ah Turim, Pieve di Sacco 1475; Peruschah ha-Torah, Zolkiew 1806, Konstantinopel 1500, 1514 (in Auszügen); Derech ha-Chajjim, Mantua 1476, Parperaoth al ha-Torah, Fürth 1752; Ba`al ha-Turimah al ha-Torah, Konstantinopel 1500.

Lit.: W. Buchholz, in: MGWJ XIII, 1864, 253 f.; - S. M. Chones, Toledot ha-Posekim, 1910, 270-274; - A. Freimann, in: Jahrbuch der jüd.-lit. Gesellschaft, Bd. XII, 1919, 286, 301-308; - Ders., ebd., Bd. XIII, 1921, 160 ff.; - E. Baneth, in: Festschr. zum 50-jährigen Bestehen der Hochschule für die Wissenschaft des Judentums zu Berlin, 1922, 49-100, - J. H. Weiss, Dor, V. Bd., 1924, 118-128; - H. Tschernowitz, Toledot ha-Posekim, II, 1947, 199-220; - G. Bartolocci, Biblioth. Rabbin., I, 131; - Conforte, Kore ha-Doroth, 26a; - A. Geiger, Bibl. Jud., II, 14-16; - Michael, Or ha-Chajjim, Nr. 1060; - M. Steinschneider, Cat. Bodl. cols., 1181-1192; - EJud VIII, 809 f.; - EncJud IX, 1214 f.; - Graetz IV, 87 f.; VII, 298 ff.; - JewEnc VII, 27 f.; - JüdLex III, 521; - UJE VI, 10 f.

Heike Mierau

Letzte Änderung: 09.06.1998