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Verlag Traugott Bautz
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RADBRUCH, Gustav, Jurist, bedeutendster dt. Rechtsphilosoph der Gegenwart, * 21.11. 1878 in Lübeck, † 23.11. 1949 in Heidelberg. - G.R. wurde als drittes und jüngstes Kind des Lübecker Kaufmanns Heinrich Radbruch und seiner Frau Emma geboren. Die Familie war wohlhabend und dem Lübecker Großbürgertum zuzurechnen. Der Vater war nationalliberal eingestellt und religionsfern, legte aber in seinem Sohn die Grundlagen einer bleibenden humanen Gesinnung. G.R. besuchte das Lübecker Gymnasium »Katharineum«, wo er seine Schulzeit 1898 mit dem Abitur als »Primus omnium« abschloß. Das Jura-Studium begann er auf Wunsch seines Vaters, zunächst in München (SS 1898). Dort hörte er den Nationalökonomen Lujo Brentano, der als einer der führenden »Kathedersozialisten« G.R.'s Aufmerksamkeit für soziale Fragen weckte. In den folgenden drei Semestern in Leipzig (1898-1900) hörte G.R. vor allem den bed. Juristen Rudolph Sohm, der ihn auch dem Christentum näherführte, sowie Wilhelm Wundt (Phil.), Karl Lamprecht (Gesch.) und Karl Bücher (Nationalökonom.). Weitere zwei Semester in Berlin (1900-01) ließen ihn zum Schüler des großen Vorkämpfers eines modernen Strafrechtes, Franz von Liszt, werden. 1901 bestand G.R. die 1. jurist. Staatsprüfung mit der Note »gut«. Da seine Neigungen mehr theoretischer Art, der Wissenschaft zugetan waren, bearbeitete er bereits während des Referendariats in Lübeck ein Promotionsthema (»Die Lehre von der adäquaten Verursachung«) und bestand 1902 sein Doktorexamen bei Franz von Liszt mit der Note »magna cum laude«. Schon ein Jahr darauf gelang ihm in Heidelberg bei Karl von Lilienthal die Habilitation für Strafrecht, Strafprozeßrecht und Rechtsphilosophie mit der Arbeit »Der Handlungsbegriff in seiner Bedeutung für das Strafrechtssystem« (Probevorlesung: »Über den Schuldbegriff«). 1905 wurde G.R. Verwalter der Bibliothek des Juristischen Seminars in Heidelberg, 1906 Lehrbeauftragter an der Handelshochschule in Mannheim. In dieser Zeit fand G.R. Zugang zum Kreis um Max Weber und wurde dort nachhaltig vom Gedankengut des Neukantianismus beeinflußt. Freundschaften mit Karl Jaspers, Emil Lask und Hermann Kantorowicz. Eine 1907 mit Lina Götz geschlossene erste Ehe wurde schon 1908 wieder geschieden. Im selben Jahr Wahl zum Stadtverordneten in Heidelberg (für die Demokraten). 1910 Ernennung zum a.o. Professor durch Großherzog Friedrich II. von Baden, 1914 Berufung zum planmäßigen a.o. Prof. in Königsberg, 1915 zweite Ehe mit Lydia Schenk, 1915-18 freiwilliger Kriegsdienst. 1919 erste ordentliche Professur in Kiel. In Anbetracht seiner herausragenden wiss. Leistungen (schon 1910 erschien die immer wieder aufgelegte »Einführung in die Rechtswissenschaft«), war G.R. auf der universitären Laufbahn nur recht langsam vorangekommen, offenbar deshalb, weil er schon bald Sympathien für den Sozialismus erkennen ließ. 1919 trat er in die SPD ein und wurde 1920 für die Sozialdemokraten Abgeordneter im Reichstag. G.R. hat wesentlich an zwei Programmen der SPD mitgearbeitet (Görlitz 1921 u. Heidelberg 1925). 1920 wurde er während des Kapp-Putsches bei einem Vermittlungsversuch für mehrere Tage in »Schutzhaft« genommen. 1921 Berufung zum Justizminister (26.10.) im Kabinett des Zentrums-Politikers Joseph Wirth. In seine Amtszeit fiel die Ermordung des Außenministers Walter Rathenau, weswegen der überzeugte Gegner der Todesstrafe eben diese Strafe in seinem Entwurf des »Gesetzes zum Schutz der Republik« gegen Terroristen wieder androhen mußte. Nach dem Sturz des Kabinettes Wirth (22.11. 1922) wieder Professor in Kiel, 1923 im 1. und 2. Kabinett Stresemann nochmals Justizminister. Im Herbst 1926 Ruf an die Universität Heidelberg. Dort blieb G.R., bis er am 9.5. 1933 als erster deutscher Professor unter den Nationalsozialisten seinen Lehrstuhl verlor. Mit Ausnahme eines Studienaufenthaltes in Oxford (1935-36) vorwiegend als Privatgelehrter tätig, zahlreiche Publikationen, aber weitgehend isoliert. In die Zeit des Dritten Reiches fällt auch der Tod seiner beiden Kinder, der Tochter Renate 1939 (Schiunfall) und des Sohnes Anselm 1942 (gefallen vor Stalingrad). Am 7.9. 1945 Rückkehr auf den Lehrstuhl und Dekan der Juristischen Fakultät Heidelberg. Maßgeblich am Wiederaufbau der Universität und an der Erneuerung des Rechts in Deutschland beteiligt. Emeritierung am 13.7. 1948, einen Tag darauf Wiedereintritt in die SPD. Feierliche Begehung seines 70. Geburtstages, Ehrendoktorwürden von Heidelberg und Göttingen, Aufnahme in die Heidelberger Akademie der Wissenschaften. Am 23.11. 1949 Tod nach einem Herzinfarkt. - Die Rechtsphilosophie von G.R. ist wesentlich vom südwestdeutschen Neukantianismus geprägt. G.R. ist »Dualist«, d.h. er ist überzeugt, daß die Unterschiede von Sein und Sollen, Idee und Erscheinung, Glaube und Wissen voneinander unabhängige Wesensgegensätze sind. Die Welt ist zu reich und lebendig, um sich einer einheitlichen Deutung oder einer einzigen Wahrheit zu fügen. Eine sichere rationale Erkenntnis von letzten Werten ist nicht möglich, das bedeutet für G.R. aber keine Indifferenz in Wertfragen, sondern die Verpflichtung zu verantwortungsbewußter Entscheidung. Nach G.R. ist der Begriff des Rechts »ein Kulturbegriff, d.h. ein Begriff von wertbezogener Wirklichkeit, die den Sinn hat, einem Werte zu dienen. Recht ist die Wirklichkeit, die den Sinn hat, dem Rechtswert, der Rechtsidee zu dienen. Der Rechtsbegriff ist also ausgerichtet an der Rechtsidee.« Der Rechtsbegriff G.R.s ist demnach weder positivistisch noch naturrechtlich einzuordnen. Er ist nach Arthur Kaufmann nicht positivistisch, weil nach positivist. Rechtsverständnis das Recht Inbegriff von formal korrekt erlassenen Normen beliebigen Inhalts ist. Nach G.R. haben aber Rechtsqualität nur jene Normen, die an der Gerechtigkeit orientiert sind. Der Rechtsbegriff G.R.s ist aber auch nicht naturrechtlich, da hier richtiges Recht nicht mit dem absoluten Rechtswert, der Gerechtigkeit, gleichgesetzt wird. Das Recht muß zwar an der Rechtsidee orientiert sein, aber es ist auch dann Recht, wenn es nicht völlig mit ihr übereinstimmt. Es gibt nach G.R. immer nur annäherungsweise richtiges Recht. Hinter dieser Auffassung G.R.s stehen die Werttheorie des Neukantianismus (v.a. Emil Lasks) und der Methodendualismus, der zwischen Sein und Sollen, Wirklichkeit und Wert unterscheidet: Ein Sollen kann nie direkt aus dem Sein abgeleitet werden, es läßt sich immer nur auf ein höheres und schließlich höchstes Sollen (»Rechtsidee« nach G.R., »Grundnorm« nach Hans Kelsen) zurückführen und aus ihm deduzieren. Diese »Rechtsidee« enthält nach G.R. drei Aspekte: Die Gerechtigkeit als Gleichheitsprinzip (formal/absolut), die Zweckmässigkeit als Gemeinwohlgerechtigkeit (inhaltlich/relativ) und die Rechtssicherheit, d.h. es bedarf einer Macht, die autoritativ über den Rechtsinhalt entscheidet. Die Rechtssicherheit besitzt den Vorrang, der Aspekt der Zweckmässigkeit ist der Kern der »Rechtsidee« G.R.s, jedoch ist das Verhältnis dieser drei Aspekte zueinander immer in Bewegung und erfährt je nach Zeit und Situation unterschiedl. Akzentuierungen. In den späten Schriften G.R.s (v.a. unter dem Eindruck des Dritten Reiches) erfährt der Methodendualismus eine Milderung in Gestalt der Lehre von der »Natur der Sache«. Hierbei geht es nach G.R. darum, »die Vernunft in den Dingen zu suchen«. Von daher ist in der Radbruch-Forschung ein Streit darüber entstanden, ob es ein »Damaskus« G.R.s gegeben habe (so Fritz von Hippel), eine Wende hin zu einem (christlichen) Naturrechts-Denken. Nach Arthur Kaufmann gab es aber (wie oben gezeigt) in G.R.s antinomischem (sowohl-als auch) Denken immer Elemente naturrechtlichen und positivistischen Rechtsdenkens. Ein Vertreter der »klassischen« Naturrechtsidee wurde G.R. nie, gleichwohl anerkannte er gewisse unverfügbare Menschenrechte. G.R. kam schließlich zu der Überzeugung, daß die Rechtsidee letztlich Ausfluß der Idee des Menschen (oder des Bildes vom Menschen) sei, die Rechtsphilosophie also mit einer Rechtsanthropologie ergänzt werden müsse. - Durch das Elternhaus, die schulische Erziehung und die Einflüsse während der frühen akademischen Jahre war G.R. zu einem wahrhaft humanistischen Geist geformt worden, zutiefst überzeugt vom Guten im Menschen. Ein fortschrittlich-sozial-humaner Geist verband sich mit demokratisch-freiheitlicher Gesinnung und Streben nach Erkenntnis sowie Mut zum Bekenntnis. Die Gesinnung G.R.s bezeugt wohl am deutlichsten sein Bemühen um eine Strafrechtsreform, die statt Vergeltungs- Besserungsstrafen wollte, die Abschaffung von Todes-, Zuchthaus- und Ehrenstrafen und die Sonderbehandlung von Überzeugungstätern anstrebte. Als Justizminister setzte G.R. durch, daß Frauen endlich in allen juristischen Berufen zugelassen wurden. Seine Mitarbeit in der SPD und seine philosophische Parteienlehre sollten dazu beitragen, Toleranz zu wecken und mehr politische Kultur in Deutschland zu schaffen. G.R. war religiös, wenn auch nicht kirchennah. Gemäß Tertullian könnte man von einer »anima naturaliter christiana« sprechen. Der Katholizismus übte eine zunehmende Anziehungskraft auf ihn aus: Reichtum und Schönheit der Riten faszinierten ihn, die dogmatische Fixierung des Katholizismus stieß ihn jedoch ab: Er blieb in der Haltung einer »gläubigen Skepsis«. Was sein Verhältnis zur Religion, die für ihn immer die Beziehung zu Gott bedeutete, und zur Kirche betrifft, so bekannte er am 13.7.1948 in seiner Abschiedsvorlesung: »Alles ist Gnade, letztlich auch der Zugang zur Religion und Kirche.« - Die überragende Bedeutung G.R.s kann kaum ernstlich bezweifelt werden. Die Radbruch-Forschung ist erst in jüngster Zeit angelaufen, wobei auffallend viele jüngere Forscher und solche aus dem fernen Osten (in Tokio erschien 1960-67 eine elfbändige Ausgabe der rechtsphilosophischen Werke in japanischer Sprache!) auf diesem Gebiet tätig sind. Der Schüler und Biograph G.R.s, Prof. Arthur Kaufmann, hat 1987 mit der Herausgabe einer 20-bändigen wissenschaftlich-kritischen Gesamtausgabe der Werke Radbruchs begonnen.
Werke: (Auswahl): Der Handlungsbegriff in seiner Bedeutung für das Strafrechtssystem (Habil.schrift), 1904, Neudruck 1967; Geburtshülfe und Strafrecht, 1907; Einführung in die Rechtswissenschaft, 1910 (12.Aufl.1969); Grundzüge der Rechtsphilosophie, 1914; Römisches Recht und Revolution, 1919; Über Religionsphilosophie des Rechts, in: Radbruch/Tillich: Religionsphilosophie der Kultur, 1919 (Neudruck 1968); Kulturlehre des Sozialismus, 1922 (4.Aufl.1970); Rechtspflege: Erläuterungen zum Görlitzer Programm, 1922; Entwurf eines Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuches 1922; Republikanische Pflichtenlehre, 1926; Der Mensch im Recht, 1927; Rechtsphilosophie, 1932 (8.Aufl.1973); - Paul Johann Anselm Feuerbach. Ein Juristenleben, 1934 (3.Aufl.1969); Elegantiae Juris Criminalis. Vierzehn Studien zur Geschichte des Strafrechts, 1938 (2.Aufl.1950); Die Peinliche Gerichtsordnung Kaiser Karls V. von 1532 (Carolina), 1939/40 (6.Aufl.1984); Gestalten und Gedanken, 1944 (2.Aufl.1954); Theodor Fontane oder Skepsis und Glaube, 1945 (2.Aufl.1948); Der Geist des englischen Rechts, 1946 (5.Aufl.1965); Lyrisches Lebensgeleite, 1946; Vorschule der Rechtsphilosophie, 1947 (3.Aufl.1965); Karikaturen der Justiz, 1947 (3.Aufl.1963); Vom edlen Geist der Aufklärung. Beiträge zur Geistesgeschichte der Humanität und der Freimaurerei (Hrsg.), 1948; Die Natur der Sache als juristische Denkform, in: Festschrift für R.Laun, 1948 (1960 gesondert erschienen); Der innere Weg. Aufriß meines Lebens, 1951 (2.Aufl.1961); Kleines Rechtsbrevier, 1954 (3.Aufl.1962); Aphorismen zur Rechtsweisheit (hrsg. v. A.Kaufmann), 1963; Briefe (hrsg. v. E.Wolf), 1968; Wiss.-krit. Gustav-Radbruch-Gesamtausgabe (hrsg. v. A.Kaufmann) in 20 Bänden seit 1987.
Bibliographie: Nahezu vollständig bei Holger Otte, Gustav Radbruchs Kieler Jahre 1919-1926, 1982, 267 ff.
Lit.: Beiträge zur Kultur- und Rechtsphilosophie. G.R. zu seinem 70. Geburtstag, 1948; - Archibald H . Campbell, G.R.s Rechtsphilosophie und die englische Rechtslehre, 1949; - Fritz von Hippel, G.R. als rechtsphilosophischer Denker, 1951; - Hermann Krämer, Strafe und Strafrecht im Denken des Kriminalpolitikers G.R., 1956; - Yungback Kwun, Entwicklung und Bedeutung der Lehre von der »Natur der Sache« in der Rechtsphilosophie bei G.R., 1963; - Wolfgang Lohmann, Versuch einer methodologischen Erörterung der Radbruch'schen Rechtsphilosophie, 1964; - Jisu Kim, »Methodentrialismus« und »Natur der Sache« im Denken G.R.s, 1966; - Zong Tjong, Der Weg des rechtsphilosophischen Relativismus bei G.R., 1967; - Gedächtnisschrift für G.R. (hrsg. v. A.Kaufmann), 1968; - Günter Spendel, G.R.: Lebensbild eines Juristen, 1967; - Ders., Jurist in einer Zeitenwende: G.R. zum 100. Geburtstag, 1979; - Paul Bonsmann, Die Rechts- und Staatsphilosophie G.R.s, 19702; - Kurt Seelmann, Sozialismus und soziales Recht bei G.R., 1973; - Hans de With, G.R.: Reichsminister der Justiz, 1978; - Holger Otte, G.R.s Kieler Jahre 1919-1926, 1982; - Michael Gottschalk, G.R.s Heidelberger Jahre 1926-1949, 1982; - Vincenzo Palazzolo, La filosofia del diritto di G.R. e di Julius Binder, 1983; - Björn Schumacher, Rezeption und Kritik der Radbruch'schen Formel, 1985; - Arthur Kaufmann, G.R.: Rechtsdenker, Philosoph, Sozialdemokrat, 1987; - Staatslexikon, IV, 19877.
Lothar Bily
Werkeergänzung:
1986
Der Raub in d. Carolina, in: Die Carolina. Hrsg. von Friedrich-Christian Schroeder. Darmstadt 1986, S. 7-28; -
2005
Gustav Radbruch/Archibald H. Campbell, Briefwechsel 1935-1949. Eingel. u. hrsg. von Carola Vulpius. Münster 2005;
2007
Filozofija prava. Prevedla: Amalija Macek. Ponatis studijske izd., 2. izd. / uredila Ralf Dreier ; Stanley L. Paulson. Ljubljana 2007.
Literaturergänzung:
2006
Christoph M. Scheuren-Brandes, D. Weg von nationalsozialist. Rechtslehren zur R.schen Formel. Paderborn 2006; - Hubertus-Emmanuel Dieckmann, Überpositives Recht als Prüfungsmaßstab im Geltungsbereich d. Grundgesetzes? Eine krit. Würdigung d. Rezeption d. R.schen Formel u.d. Naturrechtsgedankens in d. Rechtsprechung. Berlin 2006; - Hans Vest, Gerechtigkeit für Humanitätsverbrechen? Nationale Strafverfolgung von staatl. Systemverbrechen mit Hilfe d. R.schen Formel. Tübingen 2006; -
2007
Martin D. Klein, Demokrat. Denken bei G.R. Berlin 2007; -
2008
Emilio Mikunda Franco, Los derechos humanos como historiografía y filosofía de la experiencia jurídica en G. Oestreich. Simetriás y distorsiones frente a G.R. 2. ed., rev. y ampliada. Sevilla 2008; -
2010
Friederike Goltsche, Der Entwurf e. Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuches von 1922 (Entwurf Radbruch). Berlin 2010.
Letzte Änderung: 28.05.2010