Biographisch-Bibliographisches
Kirchenlexikon
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Ordinarius

bezeichnet in der katholischen Kirche den Papst, die Diözesanbischöfe und andere Vorsteher einer Teilkirche sowie all jene, welche eine allgemeine ordentliche ausführende Gewalt besitzen und alle mit einer ordentlichen ausführenden Gewalt ausgestatteten Oberen klerikaler Ordensinstitute päpstlichen Rechts und klerikaler Gesellschaften des apostolischen Lebens päpstlichen Rechts