Biographisch-Bibliographisches
Kirchenlexikon
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Prälat

ist die Bezeichnung für Inhaber ordentlicher Leitungsvollmacht wie Bischöfe und Äbte. Aber es gibt sie auch als Ehrentitel für Inhaber kirchlicher Ämter in bischöflichen Ordinariaten und der römischen Kurie sowie in Würdigung besonderer Verdienste (Ehrenprälat seiner Heiligkeit). Die Anrede lautet: Monsignore