Biographisch-Bibliographisches
Kirchenlexikon
Nachschlagewerk mit aktuellen Nachträgen


Vikar / Kaplan

In den ersten Jahren nach seiner Priesterweihe wird ein Priester in der römisch-katholischen Kirche als Kaplan oder Vikar bezeichnet. Er trägt in dieser Zeit noch keine alleinige Verantwortung für die Pfarrei und ist einem Pfarrer unterstellt. Der lateinische Begriff "capellanus" bezeichnet ursprünglich einen Kleriker an der Kapelle des fränkischen Hofes