Diözesanadministrator
bei Rücktritt oder Tod eines Bischofs - wenn also der bischöfliche Stuhl verwaist ist - muss innerhalb von acht Tagen das Domkapitel zusammen kommen und einen Verwalter des Bistums, den Diözesanadministrator, wählen
Diözesanadministrator
bei Rücktritt oder Tod eines Bischofs - wenn also der bischöfliche Stuhl verwaist ist - muss innerhalb von acht Tagen das Domkapitel zusammen kommen und einen Verwalter des Bistums, den Diözesanadministrator, wählen