Biographisch-Bibliographisches
Kirchenlexikon
Nachschlagewerk mit aktuellen Nachträgen


Diözesanadministrator

bei Rücktritt oder Tod eines Bischofs - wenn also der bischöfliche Stuhl verwaist ist - muss innerhalb von acht Tagen das Domkapitel zusammen kommen und einen Verwalter des Bistums, den Diözesanadministrator, wählen