Biographisch-Bibliographisches
Kirchenlexikon
Nachschlagewerk mit aktuellen Nachträgen


Pfründe

verstand man nach dem früherem katholischem Kirchenrecht ein Kirchenamt, welches mit einer Vermögensausstattung (Land, Geldvermögen u. a.) verbunden war, deren Erträge zum Unterhalt des Amtsinhabers bestimmt waren