Pfründe
verstand man nach dem früherem katholischem Kirchenrecht ein Kirchenamt, welches mit einer Vermögensausstattung (Land, Geldvermögen u. a.) verbunden war, deren Erträge zum Unterhalt des Amtsinhabers bestimmt waren
Pfründe
verstand man nach dem früherem katholischem Kirchenrecht ein Kirchenamt, welches mit einer Vermögensausstattung (Land, Geldvermögen u. a.) verbunden war, deren Erträge zum Unterhalt des Amtsinhabers bestimmt waren